Römisches Recht

Vortrag am 22.10.2003 von Dr. Wolfgang Spieß, Bad Schönborn:
Am 22.Oktober trafen sich wieder zahlreiche Römerfreunde, um sich von unserem Mitglied, Herrn Dr. Spieß, in die Geschichte des römischen Rechts einführen zu lassen. "Römisches Recht" ist auch heute noch ein fester Begriff, ist auch heute noch ein Studienfach. Das römische Recht ist Vorlage und Basis vieler europäischer Gesetzbücher wie z. B. des Code Napoleon. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass Ende des 19. Jahrhunderts, als das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch geschaffen wurde, bei Auslegungsfragen auch wieder auf das römische Recht zurückgegriffen wurde.

Grundlage des römischen Rechts war das Zwölftafelgesetz aus dem Jahr 451 v. Chr.. Gewohnheitsrecht wurde durch geschriebenes Recht abgelöst. Die Gesetzestafeln waren in Rom auf dem Forum aufgestellt. In den Schulen wurden die Texte auswendig gelernt. Das Zwölftafelgesetz umfasste Privatrecht, öffentliches und sakrales Recht. Zunächst waren Priester (pontifices) die Hüter des Rechts. Später entstand eine weltliche Rechtskunde, die im Prinzipat zur vollen Blüte gelangte.
Das Zwölftafelgesetz war der Anfang der tausendjährigen römischen Rechtsentwicklung, die Mitte des 6. Jahrhunderts durch den "Corpus Juris Civilis", das Gesetzeswerk des Kaisers Justinian I., im Oströmischen Reich abgeschlossen wurde. Im Weströmischen Reich verfiel dagegen die antike Rechtskultur zusehends zu dem sogenannten Vulgarrecht.
Als Beispiele für das römische Rechtsritual wurden verschiedene Rechtsgeschäfte, wie Erwerb eines Sklaven, Frauenkauf als Eheschließungsform und Adoption in lateinischer Sprache durchgespielt.