Anstand und Sitte – die gesellschaftliche Reglementierung römischer Frauen

Frau Dr. Rosmarie Günther vom Seminar für alte Geschichte der Universität Mannheim berichtete am Montag, dem 27. Januar 2003, unterstützt von Lichtbildern mit zeitgenössischen Darstellungen, über das nicht immer einfache Leben römischer Frauen im Patriarchat.
Der Vater hatte uneingeschränkte Gewalt über die Familie. Die Ehefrau hatte tugendsam zu sein und für Geburt und Aufzucht der Kinder zu sorgen. Dabei standen die Söhne im Vordergrund. Mädchen waren weniger wichtig und konnten ausgesetzt oder gar getötet werden. Ausgesetzte Mädchen wurden meist vom Finder als Sklavinnen aufgezogen.
Die Ehe begann für das einfache Volk mit dem Brautkauf durch den Mann oder der Gewohnheitsehe, die nach einem Jahr ununterbrochener Lebensgemeinschaft gesetzlich anerkannt war. Die Frauen behielten in diesem Fall ihren ursprünglichen Namen. Patrizier dagegen bevorzugten die feierliche Form der Eheschließung – die confarreatio, bei der die Frau den Namen ihres Mannes annahm.

Ende des 3. Jahrhunderts vor Christus wurden Ehegesetze erlassen, die das Verhältnis zwischen Mann und Frau etwas liberalisierten. Unter anderem konnte sich eine Frau jetzt unter bestimmten Bedingungen scheiden lassen und sogar eigenen Besitz erwerben. Ein Mann konnte seine Tochter formell als Sklavin verkaufen, sie sofort zurückkaufen und dann freilassen – emancipatio genannt.
In dieser Zeit genoss die Ehefrau – matrona – eine gewisse Achtung in der Öffentlichkeit. Sie durfte allein ausgehen und Besuche empfangen. Sie stand dem Haushalt vor, durfte sich jedoch nicht politisch betätigen – es sei denn durch Beeinflussung von Mann und Söhnen.

Ab der Regentschaft von Kaiser Augustus galten neue Ehegesetze. Ausschlaggebend war die zunehmende Eheunwilligkeit und damit verbunden der Mangel an vor allem männlichem Nachwuchs. Für Frauen zwischen 20 und 50 Jahren und Männer von 25 bis 60 bestand nun Ehepflicht, die auch durch Scheidung und Tod des Partners nicht aufgehoben wurde.

Generell begann für ein Mädchen mit 6 Jahren die schulische Ausbildung, die auch häufig durch eine höhere Bildung ergänzt wurde. Ab dem 10. Lebensjahr wurde es zumeist in den regelmäßigen Arbeitsprozess integriert. Ab dem 12. bis zum 15. Jahr wurden die Mädchen verheiratet.