Ingo-von-Koschitzky-Bibliothek – Benutzungsordnung
- Aufgabe und Nutzerkreis
Die gemeinnützige Bibliothek mit überwiegend geschichtlichen Werken aus dem klassischen Altertum dient der Information und Weiterbildung interessierter Mitglieder des Vereins, der Einwohner der Gemeinde Ubstadt-Weiher und aller sonstigen einschlägig Bildungswilligen aus der näheren geographischen Umgebung von Ubstadt-Weiher. Sie ist an keine weiteren Voraussetzungen gebunden. - Zulassung zur Benutzung
Die Zulassung wird persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der Bibliotheksaufsicht beantragt. Im Zweifel können weitere Unterlagen verlangt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf Ausleihe besteht nicht.
Der potenzielle Nutzer wird in die Leihkartei aufgenommen, wenn er die Benutzungsordnung schriftlich anerkennt.
Der Nutzer akzeptiert mit der Unterschrift außerdem, dass seine persönlichen Daten ggf. elektronisch gespeichert werden, solange dies im Interesse der Bibliothek notwendig ist. - Gebühren
Die Nutzung der Bibliothek ist kostenlos. Sollten es die äußeren Umstände im Interesse der Erhaltung des Buchbestandes zukünftig erforderlich machen, dass Gebühren erhoben werden müssen, so erfolgt die Ankündigung rechtzeitig durch Aushang und Information in den Medien. - Öffnungszeiten
Geöffnet nach telefonischer Vereinbarung mit Wolfgang Fischer Tel.: 07253 / 5323 - Allgemeine Pflichten und Haftung des Nutzers
Jeder Nutzer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift- allen Anweisungen der Bibliotheksaufsicht unverzüglich nachzukommen, in den Bibliotheksräumen nicht zu rauchen, zu trinken oder zu essen, Ruhe zu bewahren, keine Taschen oder sonstigen Behältnisse und keine Tiere mitzubringen
- das Bibliotheksgut und alle Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, keine Eintragungen, Knicke etc. in den Büchern vorzunehmen, nichts zu entfernen und nicht durchzuzeichnen
- bei selbst erzeugten Kopien auf das Copyright des Verfassers zu achten
- den Zustand empfangener Bücher unverzüglich zu prüfen und ggf. Schäden sofort zu melden (falls keine Meldung erfolgt, wird angenommen, dass das Buch beim Empfang unversehrt war - nachträgliche Schadensmeldungen bei der Rückgabe sind wirkungslos)
- Schäden, die den Büchern während der Entleihdauer zugefügt wurden, bei der Rückgabe anzuzeigen
- die entliehenen Bücher nicht an Dritte weiterzugeben
- keine Bücher in seinem Namen durch Dritte entleihen zu lassen, Ausnahme besonders begründete Fälle
- ie Entleihfristen unbedingt einzuhalten, vor allem die rechtzeitige Rückgabe vor Urlaubsreisen zu bedenken
- jede Namens- und Anschriftenänderung unverzüglich der Bibliothek mitzuteilen
- bei Ausbruch übertragbarer Krankheiten in seiner Wohnung die Bibliothek unverzüglich in Kenntnis zu setzen
- Schäden, die an den Büchern während der Nutzungs- bzw. Entleihzeit entstanden sind, unabhängig von seinem persönlichen Verschulden
- Bücher, die nicht zurückgegeben werden
- Schäden, die durch unbefugte Dritte in seinem Namen und Auftrag entstehen
- Haftung des Vereins
Der Verein als ehrenamtlicher Betreuer der Bibliothek haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch Verlust von persönlichem Eigentum in den Bibliotheksräumen entstehen. Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. - Kontrollrecht der Bibliotheksaufsicht
Wenn ein Nutzer nicht namentlich bekannt ist, kann von ihm die Vorlage des Personalausweises verlangt werden.
Sollten entgegen der Vorschrift Taschen oder andere Behältnisse mit gebracht werden, so sind diese auf Verlangen der Aufsicht zu öffnen - Ausleihbestimmungen
Nur Bücher ohne roten Punkt können außer Haus verliehen werden. Die Bücher mit rotem Punkt dürfen nur in der Bibliothek während der Besuchszeiten eingesehen werden.
Für jedes entliehene Werk ist ein Leihschein auszufüllen und vom Entleiher eigenhändig zu unterzeichnen.
Nur gegen Vorlage des Personalausweises kann das Werk in Empfang genommen werden. Das Entleihen für Dritte ist untersagt oder nur mit glaubwürdiger Vollmacht nach Ermessen der Aufsicht in Ausnahmefällen gestattet. - Leihfrist
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Leihfrist festgesetzt werden.
Die Leihfrist wird verlängert, wenn das Buch nicht bereits von anderer Seite benötigt wird und der Entleiher seinen Pflichten gegenüber der Bibliothek nachkommt.
Die Bücher sind nach Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten der Bibliothek möglichst persönlich abzugeben.
Für anderweitige Abgabe liegt die Haftung beim Entleiher. - Mahnung
Bei Überschreiten der Leihfrist erfolgt die schriftliche Mahnung mit Festsetzung einer Mahngebühr in Höhe von derzeit 5,- €, die nach Ablauf von 10 Tagen wiederholt wird, falls der Aufforderung zur Rückgabe nicht gefolgt wird.
Mahnungen zur Rückgabe gelten auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte in den Unterlagen vermerkte Adresse gingen und als unzustellbar zurückkamen.
Wird auch auf die zweite Mahnung nicht reagiert, so werden ggf. Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Ausleihe weiterer Bücher an einen Nutzer, der die Rückgabefristen versäumt und Mahngebühren nicht zahlt, wird eingestellt. - Auskunft und Kopien
Telefonische Auskünfte über Bücher und deren Inhalte können nicht gegeben werden. Kopien von Büchern oder Teilen daraus werden nicht angefertigt.
Der Verein bemüht sich, im Lauf der Zeit ein Verzeichnis der Bücher der Bibliothek mit Kurzangabe der jeweiligen Inhalte auf der Home Page des Vereins www.roemermuseum-stettfeld.de zu veröffentlichen. - Ausschluss von der Nutzung
Verstößt ein Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen diese Regeln, so kann er nach Maßgabe der Aufsicht dauernd oder vorübergehend von der Nutzung der Bibliothekseinrichtung ausgeschlossen werden. Alle aus dem Nutzungsverhältnis noch bestehenden Verpflichtungen bleiben jedoch auch nach dem Ausschluss bestehen.
Fassung vom 05.02.2003